Sie als verantwortlicher Unternehmer müssen dafür Sorge tragen, dass nicht nur die Allergene in der normalen Speisekarte bekannt sind, sondern auch bei Veranstaltungen und Buffets.
Nein, dass muss nicht zwingend direkt am Produkt passieren, aber da oft Produktschilder eingesetzt werden, bietet es hier auch die Kennzeichnung an. So informieren Sie Ihre Gäste und entlasten Ihr Personal.
Wie sieht es denn in der Praxis aus. Höchstwahrscheinlich haben Sie eine Buffetmappe mit einer Auswahl an Speisen. Sie haben sich sogar die Mühe gemacht die Allergene und Zusatzstoffe aufzuschreiben und können diese bei einer Prüfung mit bestem Gewissen auch Präsentieren. Soweit so gut.
Im besten Fall ist Ihr Stammpersonal informiert und können Gästen fachliche Auskunft geben.
Jetzt kommt es nicht selten vor, dass Gäste aber Sonderwünsche haben- die Sie natürlich gerne berücksichtigen. Da wird die Unterrichtung der Mitarbeiter schon mal schnell vernachlässigt. Auch kommt es nicht selten vor, dass gerade bei Veranstaltungen, Leihpersonal geordert wird. Eine Unterweisung im Bereich Allergene findet da ganz sicherlich nicht statt. Sollen halt in der Küche fragen. Mag sein, dass es sogar funktioniert. Auch wenn es die Verordnung anders vorsieht.
"Viele Gäste wollen mehr über Inhaltsstoffe der Lebensmittel wissen, trauen sich aber nicht zu fragen"
Es gibt zwei weitere gute Argumente die für eine Kennzeichnung direkt am Produkt sprechen
1)Ihre Mitarbeiter werden sich mehr mit dem Thema auseinandersetzten und mit dem regelmäßigen Umgang schnell lernen wo was drin ist.
2)Ihre Gäste werden es zu schätzen wissen, dass Sie mit Fachverstand an dieses Thema gehen.
Ein Betrieb kennzeichnet die in Anlage II der LMIV vorgeschriebenen 14 Hauptallergene nicht oder nicht vollständig, so kann dies gemäß § 10 Absatz 3 LMKV in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe (c) der LMIV mit einem Bußgeld geahndet werden.
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